Germany
Eugenik ist kein Menschenrecht
Darf die Abtreibung eines ungeborenen Kindes als grundlegendes Menschenrecht angesehen werden, wenn das Kind das Down-Syndrom hat? Über diese schwierige Frage hat derzeit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) zu befinden und muss entschieden, ob Eltern ein Grundrecht auf die Anwendung des pränatalen Früherkennungsverfahrens und auf die die Abtreibung kranker oder behinderter Kinder haben.
Sollte das Urteil positiv ausfallen, würde damit das Grundrecht auf Eugenik als Vorgehensweise bei behinderten Menschen anerkannt.
Der Gerichtshof wurde wegen der Klage einer Frau gegen ihren Arzt (KRUZMANE gegen Latvia) angerufen, weil dieser ihr während ihrer Schwangerschaft keinen pränatalen Trisomie-Früherkennungstest verschrieben hat. Eine solche Untersuchung hätte ergeben, dass ihr Kind das Down-Syndrom hat, wodurch die Mutter die Möglichkeit gehabt hätte, die Schwangerschaft abzubrechen.
Angesichts der Gefahr, dass pränatale Untersuchungen und die pränatale Entfernung von Kindern mit Down-Syndrom oder anderen Behinderungen systematisch angewendet und als Menschenrecht juristisch verankert werden, appellieren die Unterzeichner dieser Erklärung (Verbände, Angehörige und Freunde von Menschen mit Down-Syndrom und Menschen mit anderen Behinderungen) an das Gewissen des Gerichtshofs und der europäischen Institutionen, und fordern diese auf, das Menschsein von Menschen mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen anzuerkennen und ihr Lebensrecht zu schützen.
Wenn die Abtreibung von Kindern mit Down-Syndrom als Menschenrecht anerkannt wird, führt dies zu Stigmatisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihres Erbguts. Sollte dieser Klage stattgegeben werden, wird Menschen mit Behinderungen ihr Menschsein abgesprochen und ein juristischer Mechanismus zur schrittweisen Beseitigung dieser Bevölkerungsgruppe eingeführt.
Das systematische Aussortieren von Kindern mit Down-Syndrom in Europa stellt bereits eine Verletzung der Menschenrechte dar. Dass einige von Ihnen diesem Selektionsverfahren entkommen sind, weil sie vor der Geburt nicht entdeckt wurden, verletzt keinesfalls die Menschenrechte.
Wir (Verbände, Menschen mit Behinderung und ihre Familien) rufen daher den Gerichtshof an und bekräftigen nochmals, dass Eugenik grundsätzlich verboten sein muss, und dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, das Leben eines jeden Menschen zu schützen, auch derer, die vor Geburt bereits eine Behinderung haben. Hier geht es um die Frage, wie unsere europäische Gesellschaft Menschlichkeit definiert.
Additional Info
- Name Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten
- Country Germany
- Website http://autisten.enthinderung.de/
Deutsches Down-Syndrom InfoCenter
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